Kein Gottesbezug in die Hessische Verfassung !


Die Landesversammlung der Freireligiösen Landesgemeinschaft Hessen (FLH) hat sich in einer einstimmig verabschiedeten Resolution ausdrücklich dagegen gewandt, den Bezug auf "Gott" und den Hinweis auf das "religiös-sittliche Erbe" Hessens in der Präambel festzuschreiben.
Die Diskussion um den Gottesbezug in der Präambel der Europäischen Verfassung hat die Problematik aufgezeigt, die sich aus dem konkreten Bezug auf Gott und Religion ergibt. Die gefundene Kompromissformel, wonach in der Präambel der Europäischen Verfassung allgemein auf das kulturelle, religiöse und säkulare Erbe verwiesen wird, trägt dabei den unterschiedlichen Positionen in einer Weise Rechnung, die der Kommissonsvorschlag zur Änderung der Hessischen Verfassung vermissen lässt.

Zur Sache:

Freireligiöse Landesgemeinschaft Hessen, Bruchköbel 12.03.2005