Stellungnahme zum sexuellen Missbrauch von Kindern
Der Landesvorstand der Freireligiösen Landesgemeinschaft Hessen (FLH)
fasste in seiner letzten Sitzung den folgenden Beschluss:
1. Wir wünschen den Opfern Kraft und Mut, um die Täter von damals namentlich zu benennen.
2. Wir halten es vor dem Hintergrund des moralischen Anspruchs der christlichen Kirchen für
geboten, den Opfern vorbehaltlos Entschädigungszahlungen zu leisten - ungeachtet bestehender
Verjährungsfristen; ferner für die Kosten von Therapien aufzukommen und sich bei
jedem einzelnen Opfer ausdrücklich zu entschuldigen.
3. Wir appellieren an die Gläubigen, Vertuschungen und Bagatellisierungen etwa durch örtliche
Pfarrer und von Seiten der Bischöfe nicht mehr hinzunehmen, sondern Widerspruch
zu leisten, auf strikte Aufklärung zu dringen und den Reformprozess innerhalb ihrer Kirche
voranzutreiben.
4. Wir unterstützen die Forderung der Justizministerin, dass insbesondere die katholische Kirche
mit den Strafverfolgungsbehörden vorbehaltlos und konstruktiv zusammenarbeitet und
für eine rückhaltlose und lückenlose Aufklärung sorgt.
5. Wir unterstützen die Forderung der Hessische Kultusministerin alle hessischen Internate,
unabhängig von der Trägerschaft, auf den Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch
von Kindern zu überprüfen.
6. Wir fordern, dass sich die deutschen Bischöfe und der Papst der Diskussion stellen, inwieweit
es eben nicht nur das Vergehen Einzelner ist, sondern inwieweit die rigorose Sexualmoral,
der Zölibat, die Einstellung zur Homosexualität, die Ausbildung von Priestern und
innerkirchliche Strukturen Missbrauchstendenzen begünstigen.
7. Wir fordern, eine von den Kirchen unabhängige Ombudsstelle einzurichten.
8. Wir fordern einen Regierungsauftrag nach irischem Vorbild, auf dessen Grundlage ein(e)
Richter/Richterin mit einer unabhängigen Kommission untersucht, wie insbesondere die
katholische Kirche mit Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen umgegangen ist.
9. Wir fordern ferner, weitere Einflussmöglichkeiten zu prüfen und diese umzusetzen, um
insbesondere auf die katholische Kirche in Deutschland und Institutionen in kirchlicher
Trägerschaft einzuwirken, um die Praxis der internen Verfahrenweise bei Gewalt- und
Missbrauchsvorwürfen transparent zu machen. Es darf nicht sein, dass einerseits Kirchenprivilegien
gewährt werden, andererseits aber kirchliche Organisationen ein Eigenleben
führen, das die gebotene Strafverfolgung verhindert. Die gebotene neutrale Haltung des
Staates darf nicht zulassen, dass `Kirchenrecht´ über dem staatlichen Rechtsgrundsätzen
steht.
10. Wir fordern die Medien auf, die Gewalt- und Missbrauchsthematik nicht aus dem Auge zu
verlieren und kirchliche Repräsentanten konsequent mit ihrem Anspruch und der Wirklichkeit
zu konfrontieren.
11. Wir fordern die politischen Repräsentanten auf, ebenso konsequent auf vorbehaltlose Aufklärung
zu drängen und nicht vor der „Macht der Kirchen“ einzuknicken.
12. Wir stellen fest, dass die christlichen Großkirchen und insbesondere die katholische Kirche
in Deutschland an Glaubwürdigkeit verloren haben. Moral und Anleitung zur ethischen
Lebensgestaltung bedarf keines „Gottglaubens“ im christlichen Sinne, sondern der Verinnerlichung
humanistischer Werte, für die Freireligiöse uneingeschränkt stehen.